Die Beitragsordnung vom 2.3.2010 regelt gemäß § 3 und § 4 der
Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung

von Beiträgen an den Verein.

 

 

§ 1 Beitragssätze
§ 2 Sportversicherung
§ 3 Zahlungsweise, Mahnverfahren
§ 4 Aufnahmegebühr, Eintritt, Austritt
§ 5 Angebote für Nichtmitglieder
§ 6 Inkrafttreten

 

 

1.  BEITRAGSSÄTZEtop

Mitgliedergruppe

Jahresbeitrag
a) Einzelmitglieder über 18 Jahre EUR 65,00
b) Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre EUR 50,00
c) Familie (einschl. Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre) EUR 110,00
d) Ehepaare EUR 100,00
e) Rentner *) EUR 50,00
f) Mitglieder ab 76 Jahre beitragsfrei
g) Passive Mitglieder *) EUR 50,00
h) Wehrpflichtige, Zivildienstleistende Studenten, Schüler über 18 Jahre*) EUR 50,00
k) Kinder im Eltern-Kind-Turnen (mindestens 1 Elternteil ist beitragspflichtig) beitragsfrei
l) Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende beitragsfrei
m) Beiträge kooperativer und fördernder Mitglieder werden vom Vorstand festgelegt.
n) Mitglieder der Gruppe ,,Sport als Therapie“ werden als passive Mitglieder eingruppiert.
*) Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis jeweils bis zum 1.12. für das Folgejahr zu führen. Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Betrag erhoben. Bei Rentnern genügt ein einmaliger Nachweis. Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr werden automatisch als Rentner eingestuft.
2.  SPORTVERSICHERUNGtop
In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
3.  ZAHLUNGSWEISE, MAHNVERFAHREN top
a) Der Jahresbeitrag ist jeweils am 1.2. des Jahres fällig.
Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung.
Gebühren, die wegen Nichteinlösung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.
Für Mahnungen gelten die Bemerkungen unter b) entsprechend.
b) Mitglieder, die über kein Konto verfügen oder aus grundsätzlichen Erwägungen nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, haben ihre Beiträge unter dem unter a) genannten Termin auf das nachfolgende Konto einzuzahlen:

Kreissparkasse Tuttlingen
IBAN: DE58 6435 0070 0000 8005 92
BIC: SOLADES1TUT

Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird jeweils eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. Ist auch eine zweite Mahnung erfolglos, wird ein Inkassoverfahren eingeleitet.

4.  AUFNAHMEGEBÜHR, EINTRITT, AUSTRITTtop
a)

Beim Eintritt während des Jahres ist folgender Beitrag zu entrichten.

Vom Jahresbeitrag wird pro Nichtmitgliedsmonat 1/12 abgezogen.

b) Der Austritt aus dem Verein ist nur am 31.12. eines jeden Jahres möglich. Die Kündigung muß spätestens am 1.12. schriftlich dem geschäftsführenden Ausschuss oder der Geschäftsstelle angezeigt werden.
Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter, siehe § 3 der Satzung.
5.  ANGEBOTE FÜR NICHTMITGLIEDERtop
a) Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen:
Hierfür ist eine Kursgebühr zu entrichten, deren Höhe vom Vorstand im Einvernehmen mit der jeweils veranstaltenden Abteilung festgelegt wird. Sie richtet sich u.a. nach Dauer, Aufwand, Versicherungsprämie und ist bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
b) „Schnupperteilnahme“
Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich zuvor aber von dem sie interessierenden Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens 2 Monaten probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese „Schnupperteilnahme“ ist gebührenfrei. Versicherungsschutz ist gewährleistet.
6.  INKRAFTTRETENtop
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss des Ausschusses vom 02. März 2010 in Kraft.