Richtlinien für die Abrechnung der Übungsleiter-, Betreuer- und Helferstunden

  • Übungsleiter (w/m) ist: Die Person, die das Training leitet und dafür verantwortlich ist.
  • Betreuer ist: Personen, die Sportler/innen bei Turnieren und Wettkämpfen betreuen.
  • Helfer ist: Helfer unterstützen und helfen den Übungsleitern/in.

Berechtigte:

  • Übungsleiter, Betreuer und Helfer die ehrenamtlich den Sportbetrieb leiten oder unterstützen
  • Betreuer bei Jugendfreizeiten des Gesamtvereins
  • müssen Mitglied des Turnverein Spaichingen sein
  • Mindestalter Helfer 12 Jahre
  • Mindestalter Übungsleiter oder Betreuer 16 Jahre
  • Trainingsgruppengröße min. fünf Teilnehmer

Übungsleiter und Betreuer von Kinder- und Jugendgruppen:

  • müssen der Kindswohlvereinbarung zugestimmt haben (Selbstverpflichtungserklärung und Schulung – alternativ: aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen)

NICHT bezuschusst wird:

  • Übungsleiter im Kursstudio
  • Vom WLSB- bezuschusste Kooperationen
  • Vorbereitung, Anfahrt und Rückfahrt
  • außersportliche Veranstaltungen
  • Einsatz als Schiedsrichter, Kampfrichter oder Helfer bei abteilungsinternen Veranstaltungen
  • Trainer- oder Übungsleiterlehrgänge

Abrechnungsmodus:

  • abgerechnet wird die Übungsstunde mit 60 Minuten
  • es können max. 8 Stunden pro Tag abgerechnet werden und max. 16 Stunden pro Trainingslager und Turnier, das über mehrere Tage geht.
  • das Übungsleitergeld für lizenzierte Übungsleiter (ab C-Lizenz) beträgt z. Z. 3,00€ pro Stunde
  • das Übungsleitergeld für verantwortliche Übungsleiter (ohne Lizenz) beträgt z. Z. 2,00€ pro Stunde
  • Betreuer erhalten z. Z. 2,00€ pro Stunde
  • Helfer bekommen z. Z. 1,00€ pro Stunde

Abgabe des Übungsstundennachweises:

  • der Abteilungsleiter meldet der Geschäftsstelle, wer verantwortlicher Übungsleiter, Helfer und Betreuer ist
  • die Nachweise müssen dem Abteilungsleiter zu den vorgegebenen Terminen abgegeben werden
  • Termine: 7.2., 7.5., 7.8., 7.11.
  • der Abteilungsleiter gibt die Stundennachweise spätestens bis zum 15. des Folgemonats an den stellv. Vorstand (sportl. Leiter) oder an die Geschäftsstelle weiter (außer 7.11.)
  • verspätet eingereichte Stundennachweise werden nicht mehr berücksichtigt und können auch nicht übertragenwerden.