Richtlinien für die Abrechnung der Übungsleiter-, Betreuer- und Helferstunden
- Übungsleiter (w/m) ist: Die Person, die das Training leitet und dafür verantwortlich ist.
- Betreuer ist: Personen, die Sportler/innen bei Turnieren und Wettkämpfen betreuen.
- Helfer ist: Helfer unterstützen und helfen den Übungsleitern/in.
Berechtigte:
- Übungsleiter, Betreuer und Helfer die ehrenamtlich den Sportbetrieb leiten oder unterstützen
- Betreuer bei Jugendfreizeiten des Gesamtvereins
- müssen Mitglied des Turnverein Spaichingen sein
- Mindestalter Helfer 12 Jahre
- Mindestalter Übungsleiter oder Betreuer 16 Jahre
- Trainingsgruppengröße min. fünf Teilnehmer
Übungsleiter und Betreuer von Kinder- und Jugendgruppen:
- müssen der Kindswohlvereinbarung zugestimmt haben (Selbstverpflichtungserklärung und Schulung – alternativ: aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen)
NICHT bezuschusst wird:
- Übungsleiter im Kursstudio
- Vom WLSB- bezuschusste Kooperationen
- Vorbereitung, Anfahrt und Rückfahrt
- außersportliche Veranstaltungen
- Einsatz als Schiedsrichter, Kampfrichter oder Helfer bei abteilungsinternen Veranstaltungen
- Trainer- oder Übungsleiterlehrgänge
Abrechnungsmodus:
- abgerechnet wird die Übungsstunde mit 60 Minuten
- es können max. 8 Stunden pro Tag abgerechnet werden und max. 16 Stunden pro Trainingslager und Turnier, das über mehrere Tage geht.
- das Übungsleitergeld für lizenzierte Übungsleiter (ab C-Lizenz) beträgt z. Z. 3,00€ pro Stunde
- das Übungsleitergeld für verantwortliche Übungsleiter (ohne Lizenz) beträgt z. Z. 2,00€ pro Stunde
- Betreuer erhalten z. Z. 2,00€ pro Stunde
- Helfer bekommen z. Z. 1,00€ pro Stunde
Abgabe des Übungsstundennachweises:
- der Abteilungsleiter meldet der Geschäftsstelle, wer verantwortlicher Übungsleiter, Helfer und Betreuer ist
- die Nachweise müssen dem Abteilungsleiter zu den vorgegebenen Terminen abgegeben werden
- Termine: 7.2., 7.5., 7.8., 7.11.
- der Abteilungsleiter gibt die Stundennachweise spätestens bis zum 15. des Folgemonats an den stellv. Vorstand (sportl. Leiter) oder an die Geschäftsstelle weiter (außer 7.11.)
- verspätet eingereichte Stundennachweise werden nicht mehr berücksichtigt und können auch nicht übertragenwerden.